Liste der R-Sätze
- 1
- In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
- 2
- Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
- 3
- Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
- 4
- Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
- 5
- Beim Erwärmen explosionsfähig.
- 6
- Mit und ohne Luft explosionsfähig.
- 7
- Kann Brand verursachen.
- 8
- Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
- 9
- Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
- 10
- Entzündlich.
- 11
- Leichtentzündlich.
- 12
- Hochentzündlich.
- 14
- Reagiert heftig mit Wasser.
- 15
- Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
- 16
- Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
- 17
- Selbstentzündlich an der Luft.
- 18
- Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich.
- 19
- Kann explosionfähige Peroxide bilden.
- 20
- Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
- 21
- Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
- 22
- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
- 23
- Giftig beim Einatmen.
- 24
- Giftig bei Berührung mit der Haut.
- 25
- Giftig beim Verschlucken.
- 26
- Sehr giftig beim Einatmen.
- 27
- Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
- 28
- Sehr giftig beim Verschlucken.
- 29
- Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
- 30
- Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
- 31
- Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
- 32
- Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
- 33
- Gefahr kumulativer Wirkungen.
- 34
- Verursacht Verätzungen.
- 35
- Verursacht schwere Verätzungen.
- 36
- Reizt die Augen.
- 37
- Reizt die Atmungsorgane.
- 38
- Reizt die Haut.
- 39
- Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
- 40
- Irreversibler Schaden möglich.
- 41
- Gefahr ernster Augenschäden.
- 42
- Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
- 43
- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
- 44
- Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
- 45
- Kann Krebs erzeugen.
- 46
- Kann vererbbare Schäden verursachen.
- 48
- Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
- 49
- Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
- 50
- Sehr giftig für Wasserorganismen.
- 51
- Giftig für Wasserorganismen.
- 52
- Schädlich für Wasserorganismen.
- 53
- Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben.
- 54
- Giftig für Pflanzen.
- 55
- Giftig für Tiere.
- 56
- Giftig für Bodenorganismen.
- 57
- Giftig für Bienen.
- 58
- Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben.
- 59
- Gefährlich für die Ozonschicht.
- 60
- Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
- 61
- Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- 62
- Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
- 63
- Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
- 64
- Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
- 14/15
- Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
- 15/29
- Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
- 20/21
- Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
- 20/21/22
- Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
- 20/22
- Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
- 21/22
- Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
- 23/24
- Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
- 23/24/25
- Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
- 23/25
- Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
- 24/25
- Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
- 26/27
- Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut.
- 26/27/28
- Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
- 26/28
- Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
- 27/28
- Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
- 36/37
- Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
- 36/37/38
- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
- 36/38
- Reizt die Augen und die Haut.
- 37/38
- Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
- 39/23
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
- 39/23/24
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
- 39/23/24/25
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 39/23/25
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
- 39/24
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
- 39/24/25
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 39/25
- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
- 39/26
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
- 39/26/27
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
- 39/26/27/28
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 39/26/28
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
- 39/27
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
- 39/27/28
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 39/28
- Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
- 40/20
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
- 40/20/21
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
- 40/20/21/22
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 40/20/22
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
- 40/21
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
- 40/21/22
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 40/22
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
- 42/43
- Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
- 48/20
- Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
- 48/20/21
- Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
- 48/20/21/22
- Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 48/20/22
- Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
- 48/21
- Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
- 48/21/22
- Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 48/22
- Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
- 48/23
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
- 48/23/24
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
- 48/23/24/25
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 48/23/25
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
- 48/24
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
- 48/24/25
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
- 48/25
- Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
- 50/53
- Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- 51/53
- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- 52/53
- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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