Liste der R-Sätze

1
In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
2
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
3
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
4
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
5
Beim Erwärmen explosionsfähig.
6
Mit und ohne Luft explosionsfähig.
7
Kann Brand verursachen.
8
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
9
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
10
Entzündlich.
11
Leichtentzündlich.
12
Hochentzündlich.
14
Reagiert heftig mit Wasser.
15
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
16
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
17
Selbstentzündlich an der Luft.
18
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich.
19
Kann explosionfähige Peroxide bilden.
20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
21
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
23
Giftig beim Einatmen.
24
Giftig bei Berührung mit der Haut.
25
Giftig beim Verschlucken.
26
Sehr giftig beim Einatmen.
27
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
28
Sehr giftig beim Verschlucken.
29
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
30
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
31
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
32
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
33
Gefahr kumulativer Wirkungen.
34
Verursacht Verätzungen.
35
Verursacht schwere Verätzungen.
36
Reizt die Augen.
37
Reizt die Atmungsorgane.
38
Reizt die Haut.
39
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
40
Irreversibler Schaden möglich.
41
Gefahr ernster Augenschäden.
42
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
44
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
45
Kann Krebs erzeugen.
46
Kann vererbbare Schäden verursachen.
48
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
49
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
50
Sehr giftig für Wasserorganismen.
51
Giftig für Wasserorganismen.
52
Schädlich für Wasserorganismen.
53
Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben.
54
Giftig für Pflanzen.
55
Giftig für Tiere.
56
Giftig für Bodenorganismen.
57
Giftig für Bienen.
58
Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben.
59
Gefährlich für die Ozonschicht.
60
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
61
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
62
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
63
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
64
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

horizontal rule

14/15
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
15/29
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
20/21
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
20/21/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
20/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
21/22
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
23/24
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
23/24/25
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
23/25
Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
24/25
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
26/27
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut.
26/27/28
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
26/28
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
27/28
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
36/37
Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
36/37/38
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
36/38
Reizt die Augen und die Haut.
37/38
Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
39/23
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
39/23/24
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
39/23/24/25
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
39/23/25
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
39/24
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
39/24/25
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
39/25
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
39/26
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
39/26/27
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
39/26/27/28
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
39/26/28
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
39/27
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
39/27/28
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
39/28
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
40/20
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
40/20/21
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
40/20/21/22
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
40/20/22
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
40/21
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
40/21/22
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
40/22
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
42/43
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
48/20
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
48/20/21
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
48/20/21/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
48/20/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
48/21
Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
48/21/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
48/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
48/23
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
48/23/24
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
48/23/24/25
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
48/23/25
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
48/24
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
48/24/25
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
48/25
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.