E-Sätze

E-Satz - Nr. Entsorgungsratschläge - E-Sätze

Anzuwenden u.a. auf

E 1 Verdünnen, in den Ausguß geben (WGK 0 bzw. 1)

kleinste Portionen reizender, gesundheitsschädlicher, brandfördernder Stoffe; - soweit wasserlöslich

E 2 Neutralisieren, in den Ausguß geben

saure und basische Stoffe

E 3 In den Hausmüll geben, gegebenenfalls in PE-Beutel (Stäube)

Feststoffe, soweit nicht andere Ratschläge gegeben sind

E 4 Als Sulfid fällen

Schwermetallsalze

E 5 Mit Calcium-Ionen fällen, dann E1 oder E3

lösliche Fluoride, Oxalate

E 6 Nicht in den Hausmüll geben

brandfördernde Stoffe; explosionsgefährliche Stoffe

E 7 Im Abzug entsorgen; wenn möglich verbrennen

absorbier- oder brennbare gasförmige Stoffe

E 8 Der Sondermüllbeseitigung zuführen (Adresse zu erfragen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung)

Laborabfälle im Sinne der TA Abfall

E 9 Unter größter Vorsicht in kleinsten Portionen reagieren lassen (z.B. offen im Freien verbrennen)

explosionsgefährliche Stoffe und Gemische

E 10 In gekennzeichneten Glasbehältern sammeln:
1. "Organische Abfälle - halogenhaltig"
2. "Organische Abfälle - halogenfrei"
organische Verbindungen
- halogenhaltig
- halogenfrei
E 11 Als Hydroxid fällen (pH 8), den Niederschlag zu E8

gelöste Schwermetallsalze

E 12 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (S-Satz 29)

brennbare nicht wasserlösliche Stoffe, sehr giftige Stoffe

E 13 Aus der Lösung mit unedlerem Metall (z.B. Eisen) als Metall abscheiden (E14, E3)

z.B. Verbindungen von Chrom oder Kupfer

E 14 Recycling-geeignet (Redestillation oder einem Recyclingunternehmen zuführen)

z.B. Verbindungen von Aceton, Quecksilber, Blei

E 15 Mit Wasser vorsichtig umsetzen, evtl. freiwerdende Gase verbrennen oder absorbieren oder stark verdünnt ableiten

Carbide, Phosphide, Hydride

E 16 Entsprechend den Ratschlägen in Anlage 5.1 beseitigen