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	  Zeitbedarf: | 
      25 Minuten. | 
    
    
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	  Ziel: | 
      E: 
		Ausnutzen von Eigenschaften verschiedener Stoffe ermöglicht das 
		Schreiben von Geheimbotschaften (Farbänderung von farblos zu farbig). 
		z.B. thermisch, als Säure-Base-Reaktion, physikalisch durch 
		hydro-/lipophile Substanzen.  | 
    
    
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	  Material: | 
      
		
			- Zitronensaft 
 
			- Milch (Vollmilch, 3,5% Fett)
 
			- Blaukrautsaft
 
			- Waschpulverlösung (ca. 1TL pro 200ml Wasser, 
			je nach Pulver)
 
		 
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			- Schreibfeder / Pinsel
 
			- Teelicht oder Bügeleisen
 
			- normales Kopierpapier
 
			- Filterpapier oder Löschpapier
 
			- Zerstäuber / Sprühflasche (möglichst fein)
 
		 
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	  Chemikalien: | 
      
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		Vorbereitung: | 
      
		Blaukraut wird meist sauer ausgekocht. Blaukrautsaft 
		daher mit Base (NaOH o.Ä.) behandeln, bis sich ein pH Wert nahe 7 
		einstellt (Farbe im Bereich lila, nicht rot oder grün). Saft in den 
		Zerstäuber füllen.  
		Waschpulverlösung herstellen: je nach Pulver stellt sich ein anderer 
		pH-Wert ein. Mit Blaukrautsaft pH testen: es sollte sich eine schöne 
		hellgrüne Farbe einstellen.  | 
    
    
      | 
	  
	  Durchführung 1:(thermisch) | 
      Geheime 
		Botschaft mit Zitrone/Milch mithilfe der Feder/des Pinsels auf das 
		normale Papier schreiben. Papier erhitzen (Teelicht, Bügeleisen). Falls 
		das Teelicht verwendet wird: ca. 1-3cm Abstand zur Flamme, Achtung: 
		Papier wird schnell vollständig schwarz!  | 
    
    
      | 
	  
	  Beobachtung: | 
      Das Papier 
		färbt sich an den vorbehandelten Stellen schneller dunkel. Die Botschaft 
		wird sichtbar.  | 
    
    
      | 
	  
	  Deutung: | 
      Organische 
		Bestandteile der Zitrone/Milch verbrennen schneller/leichter als das 
		Papier.  | 
    
      
Durchführung 2:(Säure-Base) | 
      Geheime 
		Botschaft mit Zitronensaft (ergibt rote Botschaft) oder Waschpulver 
		(ergibt grüne Botschaft) auf ein Filterpapier/Löschpapier schreiben 
		(Feder/Pinsel). Trocknen lassen. Zum Sichtbarmachen vorsichtig flächig 
		mit Blaukrautsaft besprühen.  | 
    
    
      | 
	  
	  Beobachtung: | 
      Der 
		Blaukrautsaft färbt das Papier lila. An den mit Säure vorbehandelten 
		Stellen wird die Botschaft in rot lesbar, an den mit Waschpulver 
		vorbehandelten Stellen in grün.  | 
    
    
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	  Deutung: | 
      Blaukrautsaft 
		wirkt als Indikator. Rot im Sauren, grün im Basischen, lila-violett im 
		Neutralen.  | 
    
    
      | 
Durchführung 3:(Imprägnierung) | 
      Durchführung 
		2 mit einer lipophilen Flüssigkeit als Schreibmittel und mit 
		gefärbtem Wasser als Sprühmittel zum Sichtbarmachen wiederholen. Funktioniert z.B. mit: 
		Schreibmittel: Milch, Öl (möglichst hell z.B. Sonnenblume/Färberdistel), 
		Imprägnierspray;  
		Sprühmittel: Blaukrautsaft, (verdünnte) Tinte... 
		Alternativ: Wachsstift aus einem hellen Teelicht herstellen und als 
		Schreibmittel verwenden. | 
    
	
      | 
	  
	  Beobachtung: | 
      Die Botschaft 
		wird sichtbar. Das Wasser benetzt die behandelten Stellen nicht bzw. 
		weniger. | 
    
	
      | 
	  
	  Deutung: | 
      Lipophilie. 
		Die unpolaren Schreibmittel wirken wasserabweisend. | 
    
    
      | 
	  
	  Entsorgung: | 
      Festes in den 
		Hausmüll, Flüssiges in den Abfluss. Reste ggf. wiederverwenden.  | 
    
    
      | 
	  
	  Quelle: | 
      Allgemeingut 
			
			
			http://www.unterrichtsmaterialien-chemie.uni-goettingen.de/material/5-6/V5-81.pdf 
		(abgerufen am 22.01.2018)  | 
    
    
      | 
	  
	  Did. Hinweise: | 
      Für 
		Durchführung 1: Bügeleisen eignen sich besser als Teelichter.  
		Für 
		Durchführung 2 und 3: Gut saugfähiges Papier verwenden 
		(Filterpapier, Löschpapier, ...). Verhindert Verwischen beim Besprühen.
		 
		Vorsicht bei Kombination Milch (Schreibmittel) und Blaukrautsaft 
		(Sprühmittel): Färbung erfolgt nicht durch Säure-Base Reaktion! Ggf. mit 
		den Schülern thematisieren. | 
    
    
      | 
	  
	  WWW: | 
      
		
		http://www.unterrichtsmaterialien-chemie.uni-goettingen.de/material/5-6/V5-532.pdf
		 | 
    
    
      | 
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		(jeweils abgerufen am 22.01.2018) |