Die wichtigsten Beseitigungsgruppen
  
  
 
  
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    Beseitigungsgruppe | 
    Behandlungs- und
      Beseitigungshinweise | 
   
  
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	B1 | 
    Saure und basische Abfälle Schwermetallsalzlösungen 
	 Keine Chromate und Quecksilberverbindungen.  | 
    
       Reste (Säuren und Basen nur verdünnt!) in einem großen
      Kunststoffbehälter (Warnhinweisschilder "Ätzend" und "Gesundheitsschädlich") 
		sammeln. 
      Behälter bei der Lagerung nicht gasdicht verschließen!  | 
   
  
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	B2 | 
    Umweltgefährdende anorganische Feststoffe 
	Keine brandfördernden und selbstentzündlichen Substanzen.  | 
    
       Die Abfälle verpackt und gesammelt einer Sondermüllannahmestelle
      mit kurzer Hinweisangabe zuführen.  | 
   
  
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	B3 | 
    Organische Abfälle | 
    Abfälle in einem Glas- oder in
      einem inerten Kunststoffbehälter (maximal 10 l; Warnhinweisschild
      "Leichtentzündlich" und  "Gesundheitsschädlich") 
	sammeln und mit grober Inhaltsangabe sicher verpackt einer 
	Sondermüllannahmestelle zuführen. | 
   
 
Daneben gibt es noch B4-B10, was für den 
Zweck hier keine Bedeutung hat. 
Quelle: GUV SI 8070, 2003. 
E-Mail: 
Walter.Wagner ät uni-bayreuth.de 
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