Die wichtigsten Beseitigungsgruppen
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Beseitigungsgruppe |
Behandlungs- und
Beseitigungshinweise |
B1 |
Saure und basische Abfälle Schwermetallsalzlösungen
Keine Chromate und Quecksilberverbindungen. |
Reste (Säuren und Basen nur verdünnt!) in einem großen
Kunststoffbehälter (Warnhinweisschilder "Ätzend" und "Gesundheitsschädlich")
sammeln.
Behälter bei der Lagerung nicht gasdicht verschließen! |
B2 |
Umweltgefährdende anorganische Feststoffe
Keine brandfördernden und selbstentzündlichen Substanzen. |
Die Abfälle verpackt und gesammelt einer Sondermüllannahmestelle
mit kurzer Hinweisangabe zuführen. |
B3 |
Organische Abfälle |
Abfälle in einem Glas- oder in
einem inerten Kunststoffbehälter (maximal 10 l; Warnhinweisschild
"Leichtentzündlich" und "Gesundheitsschädlich")
sammeln und mit grober Inhaltsangabe sicher verpackt einer
Sondermüllannahmestelle zuführen. |
Daneben gibt es noch B4-B10, was für den
Zweck hier keine Bedeutung hat.
Quelle: GUV SI 8070, 2003.
E-Mail:
Walter.Wagner ät uni-bayreuth.de
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